Schulinfo Nr.4

Lockerung der Maskenpflicht ab Montag, dem 18.10. 2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

kurz nachdem ich am Freitag die Schulinformation versendet hatte, ging eine Benachrichtigung des Kultusministeriums über die geplanten Lockerungen der Maskenpflicht an den Schulen ein. Die Einzelheiten der Regelung sind folgend dargestellt:

Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum

  • Regelungen für Schülerinnen und Schüler: Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder Betreuungsraum am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Umgekehrt gilt: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplazt zu einem anderen oderzur Tafel, gilt die Maskenpflicht.
  • Regelungen für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkenden Personen: Solange ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann, besteht keine Maskenpflicht.
  • Für Sonstige Personen, die weder Schülerinnenund Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind, gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
  • Die Maskenpflicht gilt wieder, sollte das Infektionsgeschen ansteigen und die sog. „Alarmstufe“ erreicht werden. Außerdem gilt die Maskenpflicht auch, nachdem eine Infektion mit dem Corona-Virus in einer Klasse aufgetreten ist.Wichtig: Außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume gilt die Maskenpflicht unverändert weiter (Gänge, Pausenhof, etc.)Wie ich in der letzten Schulinformation schon darauf hingewiesen habe, können die Masken aber auch weiterhin getragen werden. Wie sich gezeigt hat, sind die Masken nicht nur ein wirksamer Schutz gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus, sondern auch gegen sonstige, nun vermehrt auftretende, Keime.

Testpflicht bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Die Testpflicht gilt grundsätzlich auch bei Schullandheimaufenthalten, Studienfahrten, Tagesausfahrten, etc. In diesem Fall müssen ausreichend viele Testkits mit auf die Reise genommen werden.

Singen im Unterricht

Für das Singen im Unterricht gibt es künftig zwei Möglichkeiten:

  • ohne Maske, aber mit einem Mindestabstand von zwei Metern (wie bisher)
  • mit Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Auch dann sollte der Abstand jedoch so groß sein, wie die räumlichen Verhältnisse es zulassen.Mit freundlichen Grüßen SD Dr. Matthias Hoffmann

Download: 04 Schulinformation SJ 21_22

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