Schulinfo Nr.3

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

nachdem gestern die Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg neu verabschiedet wurde, warten die Schulen auf die entsprechenden Änderungen in der Corona Verordnung Schule.

Leider ist bis zum jetztigen Zeitpunkt weder auf dem Dienstweg, noch auf der Homepage des Kultusministeriums, die entsprechende Verordnung eingestellt worden. Somit kann ich Ihnen auch keine definitive Aussage zum Thema „Lockerung der Maskenpflicht“ geben.

Da die Lockerung der Maskenpflicht in der Vorankündigung ausschließlich für den Platz im Klassenzimmer gilt, reicht es aber immer noch, wenn wir am Montagvormittag, sofern wir bis dahin die nötigen Informationen bekommen haben, die Schülerinnen und Schüler entsprechend instruieren können.

Vorab möchte ich aber schon betonen, dass trotz einer Lockerung der Maskenpflicht, diese auch weiterhin getragen werden darf. Wer Aufgrund der aktuellen Inzidenzen, gerade bei Kindern und Jugendlichen, und den anstehenden Herbst- und Winterinfektionen den Schutz einer Maske auch weiterhin in Anspruch nehmen möchte, kann und sollte dies auch tun.

Mit freundlichen Grüßen

SD Dr. Matthias Hoffmann

Download: 03 Schulinformation SJ 21_22

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