Planung der Klassenarbeiten vor Pfingsten / Hinweise zur Teststrategie

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

die Planung für die Klassenarbeiten bis Pfingsten ist nun abgeschlossen und liegt Ihnen hiermit vor. Ich rechne nicht damit, dass wir bis Pfingsten noch einmal Präsenzunterricht haben werden. Für eine Wiederöffnung des Präsenzunterrichtes müsste die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegen, damit am übernächsten Tag der Unterricht im Wechselbetrieb geöffnet werden könnte. Das wären dann insgesamt sechs Tage, um am siebten Tag öffnen zu können. Bei der aktuellen Inzidenz erscheint es mir unwahrscheinlich, dass dies in den kommenden zwei Wochen möglich sein wird.

Bei der hygienekonformen Umsetzung der Planung der Klassenarbeiten musste diesmal auch die Trennung getesteter und nicht-getesteter Schülerinnen und Schüler, neben der grundsätzlichen Beachtung des Ab- standsgebotes in den Klassenräumen, berücksichtigt werden. Für die Klassenarbeitstermine gelten die bisherigen Hygieneregeln und – Maßnahmen, die ich an dieser Stelle nicht noch einmal aufzählen möchte, die Ihnen und Ihren Kindern aber inzwischen bekannt sein sollten, nachzulesen im Elternbrief Nr. 14.

Die Klassenarbeiten werden wie folgt organisiert:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass sie sich bei Ankunft an der Schule in ihre Aufent- haltssektoren auf dem Pausenhof aufhalten und mit Betreten des Schulgeländes eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Zu allen Personen wird ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten. Nach Aufforderung durch die Lehrkraft betreten die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und desinfizieren sich die Hände.
  • Die Klassenarbeiten werden grundsätzlich in der ersten und zweiten Stunde geschrieben. Danach haben die Schülerinnen und Schüler in der dritten Stunde Zeit, nach Hause zu gehen. Ab der 4. Stunde beginnt dann der Unterricht nach Stundenplan im Fernunterricht. Schülerinnen und Schüler, die keine Möglichkeit haben in dieser Zeit nach Hause zu kommen können auch in der Schule verbleiben und von dort aus arbeiten. Sollte diese Möglichkeit genutzt werden, muss dies der Schulleitung vier Tage vorher mitgeteilt werden, damit eine entsprechende Planung erstellt werden kann. Kurzfristige Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Ihre Unterlagen und Anmelde- daten für TEAMS müssen die Kinder dann dabei haben. Ein eigenes digitales Gerät zu nutzen ist möglich.
  • Am Montag, den 17.05. 2021 (Klasse 5a) und am Donnerstag, den 20.05. 2021 (Klasse 9a) schreiben die Klasse 5a und 9a eine Klassenarbeit in der 7. und 8. Stunde. Dies konnte nicht anders or- ganisiert werden. Nach Prüfung der Busfahrpläne sollten alle Schülerinnen und Schüler, welche den Bus nutzen, die Möglichkeit haben, sowohl am Montag, als auch am Donnerstag um diese Uhrzeit an die Schule zu kommen.
  • Für die Organisation der Klassenarbeiten benötigen wir diesmal deutlich mehr Kolleginnen und Kol-legen, die Aufsicht führen. Die Kolleginnen und Kollegen besprechen mit den Klassen, die an den Klausurtagen nicht in der Schule sind, was in der ersten bis dritten Stunde zu bearbeiten ist.
  • An den Tagen, an denen die Klassen zum ersten Mal in der Woche eine Klassenarbeit schreiben, wird es ein Testangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler gemacht, deren Eltern einer Testung zugestimmt haben. Ich gehe davon aus, dass das Testangebot von diesen Schülerinnen und Schülern auch wahrgenommen wird, auch wenn es sich bei diesen Terminen um ein freiwilliges Testangebot handelt. Erläuterungen dazu, siehe unten.

Teststrategie

  • Grundsätzlich gilt seit dem 19.04. 2021 für den Präsenzunterricht eine inzidenzunabhängige indirekte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Personal. Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen Nachweis über eine negative Testung auf den Covid-Virus erbringen.
  • Verbindlich ist eine zweimalige Testung pro Woche.
  • Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testung nach Vorlage des entsprechen-den Nachweises von der Testpflicht befreit.
  • Da Klassenarbeiten ausschließlich in Präsenz geschrieben werden dürfen und hierzu auch alleSchülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet sind, entfällt die Testpflicht, wobei aber Schü- lerinnen und Schüler, die nicht getestet werden, von getesteten Schülerinnen und Schülern getrennt werden müssen. In diesem Ausnahmefall gibt es trotzdem ein Testangebot, welches von Schülerinnen und Schülern, die eine Einverständniserklärung vorgelegt haben, auch genutzt werden soll.
    Kommt eine Klasse an zwei Tagen hintereinander an die Schule, um eine Klassenarbeit zu schreiben, entfällt am zweiten Tag die Testung. Liegt ein Tag dazwischen wird ein zweiter Test angeboten.

Eine Übersicht über die geplanten Klassenarbeiten finden Sie im Anschluss an dieses Anschreiben. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,SD Dr. Matthias Hoffmann

Klassenarbeitsplan zum Download: Klassenarbeitsplan
PDF-Dokument zum Download: 19. Elternbrief Schuljahr 2020/21
Übersicht über alle Elternbriefe des Schuljahres: https://de.padlet.com/pgbadbuchau/x5lererisi9gpsb3 

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