Formulare

Differenzierte Befreiung vom Sportunterricht

Im Hinblick auf chronisch erkrankte Schülerinnen und Schüler gelten am Progymnasium folgende Empfehlung:

Die Schulbesuchsverordnung in Baden-Württemberg sieht ausdrücklich eine teilweise Befreiung vom Sportunterricht nach Maßgabe des Gesundheitszustandes vor (§ 3 Abs. 1).

Wie fühlen uns diesen Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Das gemeinsame Ziel der Sportlehrkräfte, Eltern und Ärzte sollte es daher sein, die regelmäßige aktive Teilnahme möglichst aller chronisch kranker Kinder und Jugendlicher am Schulsport zu ermöglichen. Ausnahmen davon stellen akute Erkrankungen oder akute Krankheitsschübe dar.

Wir empfehlen daher keine generelle Befreiung vom Sportunterricht auszustellen. Befreiungen sollten differenziert (partielle Teilnahme) und zeitlich begrenzt sein. Die Gesellschaft für Pädiatrische Sportmedizin e.V. hat hierfür eine ärztliche Bescheinigung für eine differenzierte (Teil-) Freistellungen erarbeitet (siehe Formular).

Ärtzliche Bescheinigung Sportunterricht

 

Aufsichtspflicht in der Mittagspause

An den Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler über Mittag an der Schule verbleiben (Nachmittagsunterricht), werden die Schüler im Aufenthaltsraum, in den Stillarbeitsräumen im Schlossplatz 11, beim Essen in der Mensa, im EDV-Raum oder auf dem Schulhof stichprobenartig durch Lehrerinnen und Lehrer beaufsichtigt. Damit kommt die Schule ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern nach, die in der einstündigen Mittagspause keine Möglichkeit haben zuhause zu essen.

Wir stellen nun fest, dass während der Mittagspause ein nicht geringer Teil der Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlässt und in die Stadt geht. Das Verlassen des Schulgeländes stellt für die Schule ein Aufsichtsproblem dar.

Wir möchten daher von Ihnen als Eltern wissen, ob Sie Ihren Kindern diesen Aufenthalt in der Stadt erlauben. In dem Moment, in dem Ihr Kind 16 Jahre alt wird, benötigen wir nach Auskunft der Juristen des Regierungspräsidiums keine Erlaubnis mehr.

Während der Pausen und in Hohlstunden dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, bzw. das erweiterte Schulgelände mit den direkten Wegen zur Bäckerei Usenbenz und Hofmann, generell nicht verlassen. Ausnahmen von dieser Regel betreffen lediglich die Tage, an denen Krämermarkt ist.

Elternabfrage „Mittagspause“

Unterstützung von chronisch kranken Schülerinnen und Schülern am Progymnasium Bad Buchau

Im Sinne der Chancengleichheit formuliert die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ in der Fassung vom 22.08. 2008 Grundsätze, nach denen chronisch kranke Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden können und sollen. Durch diese Hilfestellungen soll eine Benachteiligung durch die erschwerten Lebensbedingungen, die chronische Krankheiten mit sich bringen, ausgeglichen werden („Nachteilsausgleich“). Aufgrund der individuellen Lebensumstände des Betroffenen hängen Art und Umfang der Fördermaßnahmen von den Umständen des Einzelfalls ab. Daraus ergibt sich auch die Forderung nach pädagogischen Entscheidungen mit „größtmöglicher Fantasie“. Grundlage für die erforderliche Einzelfall-Einschätzung ist die Feststellung der Erschwernisse und Belastungen und sich daraus ergebende Nachteile. Maßgebliches Kriterium für Entscheidungen ist, dass die fachlichen Anforderungen der besuchten Schulart – ggf. mit besonderen pädagogischen Hilfen – auf Dauer erfüllt werden können. Voraussetzung ist die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests.

Elternabfrage „Chronisch Kranke“

 

 

Schülerabmeldung vom Progymnasium Bad Buchau

Wenn Sie Ihr Kind von unserer Schule abmelden wollen, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen und uns das folgende Dokument zu kommen zu lassen. Vielen Dank!

Formular Schülerabmeldung

 

 

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