Umgang mit Konflikten

Umgang mit Konflikten – Kommunikationswege im Konfliktfall


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Im Zusammenleben von Menschen kann es immer wieder zu unterschiedlichen Wahrnehmungen, Interessen oder Missverständnissen kommen. Gemäß des von Schülern, Eltern und Lehrern des Progymnasiums Bad Buchau gemeinsam erarbeiteten Leitbilds legen wir Wert auf „gegenseitigen Respekt, Hilfsbereitschaft, Toleranz und Eigenverantwortung“. Auch wollen wir „Probleme offen diskutieren um Lösungen gemeinsam zu finden„. Grundlage hierfür ist, dass sich der persönliche Kontakt zwischen Schülern, Eltern und Lehrer unsere Schule durch ein „hohes Maß an Miteinander und Vertrauen auszeichnet“.

Erfahrungen zeigen, dass der dialogische Weg der Konfliktlösung an Schulen dann besonders gut gelingt, wenn eine Vorgehensweise bei der Konfliktbearbeitung klar und deutlich festgelegt ist. Solch ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren ist als Teil des Qualitätsmanagements einer Schule zu sehen.

Deshalb soll die unten vorgestellte Vorgehensweise dazu beitragen, dass alle am Schulleben Beteiligten ihren Handlungsrahmen kennen und sich ihm in gleicher Weise verpflichtet fühlen. Die Vorgehensweise richtet sich daher an Eltern, Schüler und Lehrer.

  1. Bevor der Kontakt mit Schülern, Eltern, Lehrern oder der Schulleitung aufgenommen wird, sollte in Ruhe geprüft werden, ob das Problem gewichtig bleibt und ein Gespräch notwendig erscheint.

  2. Ist man zu dem Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, wird als erstes der direkte Kontakt mit dem Konfliktpartner gesucht.

  3. Wenn dieser erste gemeinsame Lösungsversuch scheitert, wird die Gesprächsrunde erweitert,
    • und zwar seitens der Schüler wahlweise durch den Klassensprecher, Schülersprecher, Streitschlichter, Verbindungslehrer, Klassenlehrer oder Schulsozialarbeiter.
    • seitens der Eltern durch den Klassenelternvertreter oder einen Elternteil ihrer Wahl oder den Klassenlehrer,
    • seitens der Kollegen wahlweise durch den Klassenlehrer, Verbindungslehrer, Schulsozialarbeiter oder einen Abteilungsleiter.

  4. Akzeptieren die Beteiligten den Lösungsvorschlag nicht, wird die Gesprächsrunde um den Schulleiter und den Elternbeiratsvorsitzenden erweitert. Wenn der Schulleiter im Rahmen seiner Kompetenzen keine Entscheidung fällen kann, wird eine Konfliktmoderation angeboten. Letzeres bedeutet, dass beide Seiten unter der Moderation des Schulleiters nochmals den Konflikt darstellen und sich auf eine Lösung einigen.

Getroffene Vereinbarungen werden in Form einer konkreten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

  1. Führen alle schulinternen Lösungswege nicht zum Erfolg, ist die zuständige Schulaufsicht (= Regierungspräsidium Tübingen, nicht das Kultusministerium) der nächste Adressat.

  2. Rechtsauskünfte können selbstverständlich direkt bei der Schulleitung eingeholt werden.



Bad Buchau, 01.09. 2013

Dr. Matthias Hoffmann, Schulleiter

Anmerkung: Aus stilistischen und sprachökonomischen Gründen – keinesfalls in diskriminierender Absicht – werden nur die maskulinen Formen „Lehrer“ bzw. „Schüler“ verwendet; Lehrerinnen und Schülerinnen sind selbstverständlich miteinbezogen.

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