Chronisch kranke Schüler

Das Progymnasium Bad Buchau ist durch das Regierungspräsidium Tübingen als Schule mit besonderer Achtsamkeit für chronisch kranke Schüler ausgezeichnet worden.

 

Umgang mit chronisch kranken Schülern

Ein adäquater Umgang mit chronisch kranken Schülern erfordert, dass

  • das Kollegium für die Thematik sensibilisiert ist,
  • die Eltern die Notwendigkeit erkennen, der Schule benötigte Informationen zukommen zu lassen
  • Kenntnisse über Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern den Lehrerinnen und Lehrern in den betreffenden Klassen zu Beginn des Schuljahres weitergegeben werden.

 

Ansprechpartner

Frau Ute Dorn hat die Fortbildung als Ansprechpartner für chronisch kranke Schülerinnen und Schüler absolviert. Damit steht chronisch kranken Schülerinnen und Schülern und deren Eltern eine Ansprechpartnerin zur Seite, die über Krankheitshintergründe, organisatorische Hilfen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten umfassend informiert wurden.

Mit diesem Vorgehen widmet das Progymnasium Bad Buchau Schülerinnen und Schülern mit chronischen Erkrankungen und Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf große Aufmerksamkeit.

 


>>>Wenn Sie Kontakt aufnehmen möchten, wenden Sie sich  entweder telefonisch über das Sekretariat 07582-93300 oder per Email udorn(at)pgbadbuchau.de an unsere zuständige Lehrkraft Frau Dorn.<<<


 

 

Unterstützung von chronisch kranken Schülerinnen und Schülern am Progymnasium Bad Buchau


 (Download: Elternfragebogen Gesundheitszustand-Besonderheiten-Lebenssituation)

„Bis zu 15 Prozent der Schülerschaft einer Schule sind chronisch erkrankt, darüber hinaus viele Schülerinnen und Schüler mit kurzeitigen schwerwiegenden Erkrankungen bzw. Brüchen in ihrer Entwicklung (z.B. Unfallfolgen).“ (1. Arbeitstagung „Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in den allgemeinen Schulen“ Reutlingen/Tübingen 12./13. 11. 2004)

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten.“ (Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung, vom 08.03. 2008).

Diese unterstützenden Hilfestellungen von Seiten der Schule beziehen sich auch auf Kinder und Jugendliche mit chronischen [1]Erkrankungen.

Häufige Chronische Erkrankungen sind: Allergien, Erkrankungen der Atemwege wie Asthma bronchiale und Mukoviszidose, Neurodermitis, chronische Darmentzündungen, Diabetes mellitus Typ-1 und Typ 2 („Zuckerkrankheit“), angeborene Herzfehler, Epilepsien, Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung, körperliche Beeinträchtigung nach schweren Unfällen, Ess-Störungen, neuromuskuläre Erkrankungen; verschiedene Krebserkrankungen, …)

Im Sinne der Chancengleichheit formuliert die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ in der Fassung vom 22.08. 2008 Grundsätze, nach denen chronisch kranke Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden können und sollen. Durch diese Hilfestellungen soll eine Benachteiligung durch die erschwerten Lebensbedingungen, die chronische Krankheiten mit sich bringen, ausgeglichen werden („Nachteilsausgleich“). Aufgrund der individuellen Lebensumstände des Betroffenen hängen Art und Umfang der Fördermaßnahmen von den Umständen des Einzelfalls ab. Daraus ergibt sich auch die Forderung nach pädagogischen Entscheidungen mit „größtmöglicher Fantasie“. Grundlage für die erforderliche Einzelfall-Einschätzung ist die Feststellung der Erschwernisse und Belastungen und sich daraus ergebende Nachteile. Maßgebliches Kriterium für Entscheidungen ist, dass die fachlichen Anforderungen der besuchten Schulart – ggf. mit besonderen pädagogischen Hilfen – auf Dauer erfüllt werden können. Voraussetzung ist die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests.

Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs können zum Beispiel sein:

  • Spezielle Arbeits- und Lernhilfen durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer
  • Zulassung bzw. Bereitstellung spezieller Arbeitsmittel wie Laptop, PC, etc.
  • Reduzierung der Hausaufgaben (z. B. Wegfall leichterer Aufgaben)
  • Pausen bei Klassenarbeiten und Prüfungen; Zeitverlängerung; Reduzierung der Aufgaben (Wegfall der leichteren Aufgaben)
  • Gewährung von Phasen der Entspannung
  • Differenzierte Aufgabenstellungen im Kunst-, Musik- und Sportunterricht
  • Sportnote nur für die Übungen, die uneingeschränkt möglich sind oder Teilnahme am Sport ohne Benotung
  • Keine Benotung von Klassenarbeiten nach Fehlzeiten
  • Ausreichend Zeit zur Nachbereitung nach krankheitsbedingten Fehlzeiten
  • Kein Nachschreiben von Klassenarbeiten
  • Bei zu wenig Klassenarbeiten: Notengebung aufgrund mündlicher oder praktischer Leistungen, durch Hausarbeiten, Projekte o.ä. (§ 7 Abs. 2 NotenbildungsVO)
  • Hausunterricht, auch parallel zum (eingeschränkten) Schulbesuch (HausunterrichtsVO vom 08.08. 1983; § 1 (1), 4.)

Grundvoraussetzung für den Erfolg aller Maßnahmen ist, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt wird und die getroffenen Fördermaßnahmen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitung und den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern notwendig.

Leitlinie für die Unterstützung chronische kranker Schülerinnen und Schüler am Proymnasium Bad Buchau sollte sein:

So viel Normalität wie möglich, so viel Unterstützung wie nötig!

 

Als Ansprechpartner möchte wir betroffenen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den Kolleginnen und Kollegen des Progymnasiums Bad Buchau beratend zu Seite stehen.

Ansprechpartnerin für Eltern und Schülerinnen und Schüler ist Frau Ute Dorn. Wenn Sie Kontakt mit Frau Dorn aufnehmen möchten ist dies entweder telefonisch über das Sekretariat 07582-93300 oder per Email udorn(at)pgbadbuchau.de möglich.

Dr. Matthias Hoffmann

Quellen:

  • Unveröffentlichte Materialien der Arbeitsgruppe Pädagogik bei Krankheit an der Staatlichen Schule für Kranke Tübingen
  • Dr. Lutz Dietrich Herbst, Landratsamt Biberach, Amt für Schule und Bildung: Der Nachteilsausgleich

http://www.schule-bw.de/schularten/sonderschulen/autismus/fbasperger/nachteil.html

  • Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 08.03. 2008

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-2205-1-KM-19990308-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true

  • Michael Klemm und Gerhard Lebherz (2006): Zum Umgang mit chronischer Erkrankung in der Schule. Vortrag beim Fachtag für Lehrer/innen aller Schulartenarten 14.10.2006 in Tübingen.

 

[1] „Chronisch“, d.h. langandauernd, mindestens 6 Monate, oft Jahre, und umfasst sowohl unheilbare fortschreitende Erkrankungen als auch heilbare Erkrankungen des Körpers und der Psyche.

 

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